Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – Umsatzsteuersenkung

Der Bundesrat stimmte gestern, dem 29.06.2020 dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ (Zweites
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise) zu.
Mit diesem Gesetz wurde unter anderem auch eine temporäre Umsatzsteuersenkung für das
zweite Halbjahr 2020 beschlossen. Hierdurch ergeben sich einige praktische Konsequenzen und
Handlungsempfehlungen, die wir Ihnen hier gerne darstellen.