Unterstützungen für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Es gibt keine Begrenzung auf einzelne Berufsgruppen.


Bei Interesse und Fragen setzen Sie sich hierzu bitte mit dem/der für Sie zuständigen Sachbearbeiter-/in oder mit Herrn Christian Knecht in Verbindung:

christian.knecht@frtg-group.de
0211/ 94403-38