Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mandanten,
in allen Medien präsent ist derzeit das Konjunkturpaket 2020 der Bundesregierung. Ein Bestandteil davon ist die Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind.
Eine Überbrückungshilfe können Sie erhalten, wenn:
• Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um 60% niedriger war als in den Vorjahren.
• Ihr Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 um mindestens 40% niedriger war als in den jeweiligen Monaten in 2019.
Sie können dann einen Anteil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erstattet bekommen. Fest steht, dass die für die Anträge benötigten Zahlen von einem Steuerberater bestätigt werden müssen. Es ist sinnvoll zu prüfen, ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt. Die Beantragung ist nur bis zum 31. August 2020 möglich.
Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter in Verbindung oder kontaktieren Sie uns unter info@frtg-group.de oder rufen Sie uns unter +49-211-94403-0 an.
Ihre FRTG