Die Bundesregierung wird die Regelungen für Kurzarbeitergeld wie folgt ändern:
- Arbeitnehmer, die mindestens 50 % weniger arbeiten, erhalten ab dem vierten Monat statt bisher 60 % (bzw. 67 % bei Arbeitnehmern mit Kindern) 10% mehr Kurzarbeitergeld. Somit erhöht sich das KUG auf 70 % bzw. 77 %. Frühestens gilt diese Erhöhung ab Juni 2020.
- Ab dem siebten Monat, also frühestens ab September 2020, erhöht sich das Kurzarbeitergeld um weitere 10 % auf 80 % bzw. 87 % bei einem Arbeitsausfall von mindestens 50 %.
Diese Erhöhungen gelten maximal bis 31. Dezember 2020.
- Ab Mai 2020 werden Hinzuverdienste von Arbeitnehmern bis zu einer Höhe des bisherigen Nettoeinkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies galt bisher nur für systemrelevante Berufe. Sie ist begrenzt bis zum 31.10.2020
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